Stiftung zur Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland - Geschäftsstelle
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Um die Sicherung der Qualität in Lehre und Studium zu garantieren und um Studierenden, Arbeitgebern und Hochschulen eine verlässliche Orientierung bei verbesserter Transparenz zu bieten, wurde der Akkreditierungsrat durch Beschluss der Kultusministerkonferenz (KMK) eingerichtet. Dem Akkreditierungsrat gehören vier Hochschulvertreter, vier Ländervertreter, fünf Vertreter der Berufspraxis (davon ein Vertreter der für das Dienst- und Tarifrecht zuständigen Landesministerien), zwei Studierende und zwei internationale Vertreter an - damit wirken Hochschulen, Staat und Berufspraxis bei der Qualitätssicherung von Studiengängen durch Akkreditierung zusammen. Die Aufgabe des Akkreditierungsrates besteht darin, Agenturen zu begutachten bzw. zu akkreditieren, die ihrerseits Studiengänge akkreditieren.
Schlagwörter
Akkreditierung, Bakkalaureus, Hochschullehre, Hochschulpolitik, Studiengang, Qualitätsicherung, Akkreditisierungsrat, Bachelor, Master, Magister, quality assurance, accreditation, higher education,
Art der Institution | Ministerium / Behörde / Parteigremium |
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Bundesland | Nordrhein-Westfalen |
Land | Deutschland |
Telefon | +49 (0) 228.338 30 60 |
Telefax | +49 (0) 228.338 30 679 |
Ort des Postfachs | Bonn |
Siehe auch: | Zulassung / Akkreditierung der MBA Programme und AbschlüsseKriterien / Hilfe zur Auswahl des MBA ProgrammsAkkreditierungInstitutionen der Hochschulreform und Hochschulentwicklung |