Wechsel an weiterführende Schularten in Sachsen
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Im zweiten Schulhalbjahr der Klassenstufe 4 erhalten alle Schüler in Sachsen eine Bildungsempfehlung. Mit einer Bildungsempfehlung für die Oberschule stehen den Schülern verschiedene Bildungswege offen.
Eine Bildungsempfehlung für das Gymnasium wird erteilt, wenn der Schüler in der Halbjahresinformation oder am Ende des Schuljahres in den Fächern Deutsch, Mathematik und Sachunterricht einen Notendurchschnitt von 2,0 oder besser erreicht hat und keines dieser Fächer mit der Note 'ausreichend' oder schlechter benotet wurde.
Auch sollten das Lern- und Arbeitsverhalten des Schülers, seine schulischen Leistungen und seine bisherige Entwicklung erwarten lassen, dass er den Anforderungen des Gymnasiums gerecht werden kann.
Dokument von: Sächsisches Staatsministerium für Kultus
Fach, Sachgebiet
Schlagwörter
Sachsen, Grundschule, Sekundarstufe I, Übertritt, Übertrittsverfahren, Übertrittszeugnis,
Bildungsbereich | Grundschule; Sekundarstufe I |
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Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | Sächsisches Staatsministerium für Kultus |
Sprache | Deutsch |
Rechte | Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung |
Zugang | ohne Anmeldung frei zugänglich |
Kostenpflichtig | nein |
Gehört zu URL |
https://www.schule.sachsen.de |
Zuletzt geändert am | 18.01.2022 |