Zuerkennung der Fachhochschulreife außerhalb der Fachoberschule
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Gemäß Rd.Erl. des MK vom 11.07.2015 – 22-83204 "berufsbezogener Teil der Fachhochschulreife, Zuerkennung der Fachhochschulreife" - in der jeweils geltenden Fassung - ist es möglich, in Sachsen -Anhalt die Fachhochschulreife außerhalb der Fachoberschule zuerkannt zu bekommen. Grundlage dafür sind der Nachweis des schulischen sowie des berufsbezogenen Teils der Fachhochschulreife. Die Seite informiert über die Bedingungen und verlinkt auf die entsprechenden Rechtsgrundlagen.
Fach, Sachgebiet
Schlagwörter
Sachsen-Anhalt, Anerkennung, Berufspraxis, Erlass, Fachhochschulreife, Praktikum, Rechtsgrundlage, Verordnung,
Bildungsbereich | Sekundarstufe II |
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Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | Landesschulamt Sachsen-Anhalt, denise.kummer@sachsen-anhalt.de |
Sprache | Deutsch |
Rechte | Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung |
Gehört zu URL |
https://landesschulamt.sachsen-anhalt.de |
Zuletzt geändert am | 28.03.2024 |