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Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über Zuweisungen zur Verbesserung der schulischen Infrastruktur (Schulinfrastrukturverordnung – SchulInfraVO)

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Mittel werden zugewiesen für 1. den Neubau, die Erweiterung und die Sanierung von Schulgebäuden einschließlich Schulhorten, Schulaußenanlagen, Schulsporthallen und Schulsportaußenanlagen sowie bei Baumaßnahmen für die mit dem Gebäude bestimmungsgemäß fest verbundene Ausstattung einschließlich digitaler Infrastruktur, 2. den Neubau, die Erweiterung und die Sanierung von Wohnheimen einschließlich Außenanlagen sowie bei Baumaßnahmen für die mit dem Gebäude bestimmungsgemäß fest verbundene Ausstattung.

Fach, Sachgebiet
Schlagwörter

Sachsen, Erweiterung, Förderung, Infrastruktur, Neubau, Sanierung, Schulbau, Schulgebäude, Schulgelände, Sportstätte, Verordnung, Wohnheim,

Bildungsbereich Grundschule; Sekundarstufe I; Sekundarstufe II
Ressourcenkategorie Gesetz/Verordnung/Konvention/Vertrag
Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit Sächsisches Staatsministerium für Kultus
Sprache Deutsch
Rechte Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung
Gehört zu URL https://‌www.revosax.sachsen.de
Zuletzt geändert am 07.04.2022

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