Suche

German Education Server Eduserver Gebärdensprache DGS-Button Leichte Sprache LS-Button
Erweiterte Suche

Ariadne Pfad:

Inhalt

Sonderbauvorschriften: Kita- und Schulbau (Hessen)

h t t p s : / / w i r t s c h a f t . h e s s e n . d e / W o h n e n - B a u e n / B a u v o r s c h r i f t e n / S o n d e r b a u v o r s c h r i f t e nExterner Link

Die Hessische Bauordnung legt im Wesentlichen Anforderungen an Wohngebäude und Gebäude fest, von denen keine größeren Gefahren ausgehen bzw. durch deren Nutzung oder Betrieb zu erwarten sind (Regelbauten). Bauliche Anlagen besonderer Art oder Nutzung, sogenannte Sonderbauten, verlassen diesen üblichen Rahmen. An Sonderbauten können daher im Einzelfall im Hinblick auf die Erreichung der Schutzziele besondere Anforderungen gestellt werden oder Erleichterungen gestattet werden. Die relevanten Vorschriften für Kitas und Schulen sind auf dieser Seite verlinkt.

Fach, Sachgebiet
Schlagwörter

Hessen, Anforderung, Brandschutz, Kindergarten, Kindertagesstätte, Schulbau, Schule, Schulgebäude, Vorschrift, Baurecht, Sondervorschrift, Bauaufsicht,

Bildungsbereich Kindertageseinrichtungen / Tagespflege; Grundschule; Sekundarstufe I; Sekundarstufe II
Ressourcenkategorie Gesetz/Verordnung/Konvention/Vertrag
Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen
Sprache Deutsch
Rechte Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung
Gehört zu URL https://‌wirtschaft.hessen.de
Zuletzt geändert am 28.03.2022

Inhalt auf sozialen Plattformen teilen (nur vorhanden, wenn Javascript eingeschaltet ist)

Teile diese Seite: