DigitalPakt Schule: Das sollten Sie jetzt wissen
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Mit dem DigitalPakt Schule wollen Bund und Länder für eine bessere Ausstattung der Schulen mit digitaler Technik sorgen. Um das Ziel zu erreichen, haben Bund und Länder die Verwaltungsvereinbarung für den DigitalPakt unterzeichnet. Damit ist der DigitalPakt am 17. Mai 2019 gestartet. Die Corona-Pandemie war und ist eine große Herausforderung für das Schulsystem. Bund und Länder haben auf diese Herausforderungen sehr flexibel und schnell reagiert und beschlossen, den DigitalPakt Schule um drei Zusatzvereinbarungen zu ergänzen. Der Bund stellt damit insgesamt weitere 1,5 Milliarden Euro an Investitionshilfen gemäß Art. 104c GG bereit. Die Seite bündelt die wichtigsten Fragen und Antworten zum DigitalPakt und zu den Zusatzvereinbarungen.
Dokument von: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
Fach, Sachgebiet
Schlagwörter
Verwaltung, Ausstattung, Bundesland, Bundesregierung, Computer, Digitale Medien, Digitalisierung, Finanzierung, Förderung, Förderungsmaßnahme, Informationstechnologie, Medienausstattung, Mobiles Gerät, Schüler, Schule, Sofortprogramm, Endgerät, Digitalpakt, Leihgerät,
Bildungsbereich | Grundschule; Sekundarstufe I; Sekundarstufe II |
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Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) |
Sprache | Deutsch |
Rechte | Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung |
Gehört zu URL |
https://www.bmbf.de/ |
Zuletzt geändert am | 16.12.2021 |