Lehrpläne für die Förderschule in Sachsen-Anhalt
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An allen Förderschulformen (außer der Förderschule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung) gelten die Lehrpläne der Grundschule und Sekundarschule entsprechend den angestrebten Abschlüssen. Die Fachlehrpläne bilden im Kontext der Sonderpädagogik bei zieldifferenter Förderung eine modifizierte Hilfskonstruktion. Sie können nach pädagogischem Ermessen auf die individualisierte Situation der Schülerinnen und Schüler angepasst werden. Ergänzend sind die "Grundsätze für den Unterricht für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Lernen an allgemeinbildenden Schulen" und der Nachteilsausgleich zu berücksichtigen.
Dokument von: Bildungsserver Sachsen-Anhalt
Fach, Sachgebiet
Schlagwörter
Sachsen-Anhalt, Inklusion, Lehrplan, Nachteilsausgleich, Sonderpädagogischer Förderbedarf, Sonderschule,
Bildungsbereich | Sonderschule / Behindertenpädagogik |
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Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | Bildungsserver Sachsen-Anhalt, redaktion@bildung-lsa.de |
Sprache | Deutsch |
Rechte | Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung |
Zugang | ohne Anmeldung frei zugänglich |
Kostenpflichtig | nein |
Gehört zu URL |
https://lisa.sachsen-anhalt.de/schulqualitaet/lehrplaene-rahmenrichtlinien |
Zusatzinformation |
https://www.bildung-lsa.de/informationsportal/unterricht/foerderschule/foerderschwerpunkt_geistige_entwicklung.htm |
Zuletzt geändert am | 08.04.2024 |