Schuleingangsuntersuchung in Schleswig-Holstein
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Zur Schuleingangsuntersuchung werden alle Kinder eines Jahrgangs eingeladen, die bis zum 30. Juni des Einschulungsjahres das 6. Lebensjahr vollendet haben und damit schulpflichtig sind. Die Untersuchung wird von erfahrenen (Fach-)Ärztinnen und (Fach-)Ärzten der Kinder- und Jugendärztlichen Dienste der Gesundheitsämter und deren Assistenzkräften durchgeführt.
Die Seite informiert zur Schuleingangsuntersuchung in Schleswig-Holstein, den Unterschied zur Früherkennungsuntersuchung U9 und zu gesetzlichen Grundlagen.
Dokument von: Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur Schleswig-Holstein
Fach, Sachgebiet
Schlagwörter
Schleswig-Holstein, Schulanfang, Schularzt, Schuleignung, Schuleingangsuntersuchung, Schulreife, Untersuchung, Einschulungsuntersuchung, Schulfähigkeit,
Bildungsbereich | Kindertageseinrichtungen / Tagespflege; Vorschule; Grundschule |
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Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Schleswig-Holstein |
Sprache | Deutsch |
Rechte | Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung |
Zugang | ohne Anmeldung frei zugänglich |
Kostenpflichtig | nein |
Gehört zu URL |
https://www.schleswig-holstein.de/ |
Zuletzt geändert am | 13.06.2022 |