Einschulung in Baden-Württemberg
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Der Stichtag für die Einschulung in Baden-Württemberg wurde vom 30. September auf den 30. Juni vorverlegt. Seit dem Schuljahr 2022/2023 ist der 30. Juni der Einschulungsstichtag.
Eltern, deren Kinder nach dem Stichtag geboren sind, können – wie bislang – die Schulpflicht durch die einfache Anmeldung an der Grundschule auslösen. Über die Einschulung entscheiden die Schulleiterinnen und Schulleiter.
Die Seite informiert über die Stichtagsregelung und die Stichtagsflexibilisierung in Baden-Württemberg.
Dokument von: Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Fach, Sachgebiet
Schlagwörter
Baden-Württemberg, Einschulungsalter, Schulanfang, Stichtag,
Bildungsbereich | Kindertageseinrichtungen / Tagespflege; Vorschule; Grundschule |
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Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg |
Sprache | Deutsch |
Rechte | Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung |
Zugang | ohne Anmeldung frei zugänglich |
Kostenpflichtig | nein |
Gehört zu URL |
https://km-bw.de/ |
Zuletzt geändert am | 08.08.2022 |