Übertrittsregelung in Thüringen
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Nach Klassenstufe 4 ist unter bestimmten Voraussetzungen der Übertritt zur Regelschule, zum Gymnasium, zur Gemeinschaftsschule oder zur Gesamtschule möglich. Deshalb stellt sich gegen Ende des erfolgreichen Besuchs der Grundschule allen Thüringer Schulkindern und deren Eltern die Frage nach der richtigen Entscheidung über die weitere Schullaufbahn. Die Eltern werden rechtzeitig in Elternversammlungen umfassend über die möglichen weiterführenden Schullaufbahnen informiert und von den Grundschulpädagoginnen und -pädagogen in individuellen Gesprächen beraten. Dieser Beratung werden insbesondere die erzielten Fachnoten und die Bemerkungen zur Lernentwicklung des Schulkindes zu Grunde gelegt.
Dokument von: Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Fach, Sachgebiet
Schlagwörter
Thüringen, Grundschule, Schulsystem, Sekundarstufe I, Übertritt, Übertrittsverfahren, Übertrittszeugnis,
Bildungsbereich | Grundschule; Sekundarstufe I |
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Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | Freistaat Thüringen, Thüringer Staatskanzlei; |
Sprache | Deutsch |
Rechte | Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung |
Zugang | ohne Anmeldung frei zugänglich |
Kostenpflichtig | nein |
Gehört zu URL |
https://bildung.thueringen.de |
Zuletzt geändert am | 13.10.2021 |