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Informationen zur Zulassung von Trägern und Maßnahmen nach dem SGB III und AZAV - Empfehlung des Beirats nach § 182 SGB III vom 7.11.2019

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Bei der Bundesagentur für Arbeit wurde auf der Grundlage des § 182 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) ein Beirat eingerichtet, der Empfehlungen für die Zulassung von Trägern und Maßnahmen zur Weiterbildung im Rahmen von SGB III aussprechen kann. Der Beirat hat Empfehlungen zur Zulassung von Trägern und Maßnahmen beschlossen, die am 07.11.2019 bekannt gemacht wurden und online zur Verfügung stehen. (PDF-Dokument, 24 Seiten, 2019)

Fach, Sachgebiet
Schlagwörter

Beirat, Empfehlung, Erwachsenenbildung, Gesetz, Regelung, Verordnung, Weiterbildung, Weiterbildungsmaßnahme, SGB III, Anerkennungsverfahren, Weiterbildungsträger, AZAV,

Bildungsbereich Erwachsenenbildung
Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit zentrale@arbeitsagentur.de
Erstellt am
Sprache Deutsch
Rechte Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung
Zugang ohne Anmeldung frei zugänglich
Kostenpflichtig nein
Gehört zu URL https://www.arbeitsagentur.de/bildungstraeger/‌akkreditierung-zulassung
Zuletzt geändert am 14.09.2020

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