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Bayerisches Gesetz zur Gleichstellung, Integration und Teilhabe von Menschen mit Behinderung (Bayerisches Behindertengleichstellungsgesetz - BayBGG)

h t t p s : / / w w w . g e s e t z e - b a y e r n . d e / C o n t e n t / D o c u m e n t / B a y B G G / t r u eExterner Link

Das Gesetz gliedert sich in vier Abschnitte: Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen, Abschnitt 2 Verpflichtung zur Gleichstellung und Barrierefreiheit, Abschnitt 3 Rechtsbehelfe, Abschnitt 4 Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderung; Landesbehindertenrat.

Fach, Sachgebiet
Schlagwörter

Bayern, Barrierefreiheit, Behindertenbeauftragter, Behinderter, Gleichstellung, Integration, Rechtshilfe, Behindertenrecht, Teilhabe,

Bildungsbereich Sonderschule / Behindertenpädagogik
Ressourcenkategorie Gesetz/Verordnung/Konvention/Vertrag
Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit Bayerische Staatsregierung
Erstellt am
Sprache Deutsch
Rechte Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung
Zugang ohne Anmeldung frei zugänglich
Kostenpflichtig nein
Gehört zu URL https://www.km.bayern.de/ministerium/‌recht.html
Zuletzt geändert am 18.06.2019

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