Staatliche Anerkennung für Träger und Einrichtungen der Weiterbildung in Schleswig-Holstein
Träger und Einrichtungen der Weiterbildung in Schleswig-Holstein können sich freiwillig durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie staatlich anerkennen lassen. Die staatliche Anerkennung wird im Sinne eines "Qualitätssiegels" nur an diejenigen Weiterbildungsanbieter verliehen, die bestimmte Kriterien des Teilnahmeschutzes, der Personal- und Sachausstattung und der Unterrichtskonzeption erfüllen. Rechtsgrundlagen der staatlichen Anerkennung sind die §§ 19 ff. des Weiterbildungsgesetz Schleswig-Holstein (WBG) sowie die Landesverordnung über die Anerkennung von Trägern und Einrichtungen der Weiterbildung (TrAVO). Staatlich anerkannte Träger und Einrichtungen der Weiterbildung sind berechtigt, neben "staatlich anerkannt" auch das entsprechende Qualitätssiegel zu führen.
Dokument von: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus Schleswig-Holstein
Fach, Sachgebiet
- Weiterbildung und Erwachsenenbildung Weiterbildung / Erwachsenenbildung allgemein Erwachsenen- und Weiterbildungspolitik, -verwaltung
Schlagwörter
Schleswig-Holstein, Bildungsträger, Erwachsenenbildung, Qualität, Weiterbildung, Weiterbildungsanbieter, Qualitätssiegel, Anerkennungsverfahren,
Bildungsbereich | Erwachsenenbildung |
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Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | vivien.bruegmann@wimi.landsh.de |
Erstellt am | |
Sprache | Deutsch |
Rechte | Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung |
Gehört zu URL |
https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/themen/bildung-hochschulen/weiterbildung/weiterbildung_node.html |
Zuletzt geändert am | 24.03.2024 |