Suche

German Education Server Eduserver Gebärdensprache DGS-Button Leichte Sprache LS-Button
Erweiterte Suche

Ariadne Pfad:

Inhalt

BAföG auch ohne deutschen Pass

h t t p s : / / w w w . b a f ö g . d e / d e / b a f o e g - a u c h - o h n e - d e u t s c h e n - p a s s - 5 9 1 . p h pExterner Link

Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union, Migrantinnen, Migranten und Geflüchtete, die in Deutschland leben, können BAföG als finanzielle Unterstützung während des Studiums oder der Schulzeit erhalten. Als Grundregel gilt: Haben Ausländerinnen und Ausländer eine Bleibeperspektive in Deutschland und sind sie gesellschaftlich integriert, gelten sie als förderberechtigt. Dies sind etwa Personen mit einem Daueraufenthaltsrecht nach dem Freizügigkeitsgesetz/EU, einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG oder einer Niederlassungserlaubnis. BAföG beantragen können: anerkannte Asylberechtigte, anerkannte Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention, subsidiär Schutzberechtigte.

Dokument von: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)

Fach, Sachgebiet
Schlagwörter

Ausland, Deutschland, Ausländer, Flüchtling, Förderprogramm, Förderung, Migrant, Stipendium, Studium, BAfÖG, Bildungausländer,

Bildungsbereich Hochschule; Forschung / Wissenschaft
Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit Bundesministerum für Bildungung Forschung BMBF; bmbf@bmbf.bund.de
Erstellt am
Sprache Deutsch
Rechte Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung
Zugang ohne Anmeldung frei zugänglich
Kostenpflichtig nein
Gehört zu URL https://‌www.bafög.de
Zuletzt geändert am 19.08.2020

Inhalt auf sozialen Plattformen teilen (nur vorhanden, wenn Javascript eingeschaltet ist)

Teile diese Seite: