Studieren in Niedersachsen ohne Abitur
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Das Land Niedersachsen hat mit einem im Spätsommer 2002 in Kraft getretenen neuen Hochschulgesetz den Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte ohne Abitur erleichtert. In Niedersachsen können nun Handwerks- und Industrie-Meister ohne jede fachliche Einschränkung an allen niedersächsischen Universitäten studieren.
Dokument von: Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur
Fach, Sachgebiet
- Hochschule _Hochschulwesen allgemein Hochschulzugang, Hochschulzulassung, Numerus Clausus
- Weiterbildung und Erwachsenenbildung Weiterbildungswege Zweiter Bildungsweg
Schlagwörter
Niedersachsen, Abitur, Hochschule, Hochschulzugang, Hochschulzulassung, Studium, Zugang, Zweiter Bildungsweg,
Bildungsbereich | Hochschule; Erwachsenenbildung |
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Ressourcenkategorie | Artikel/Aufsatz/Bericht/Thesenpapier |
Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | pressestelle@mwk.niedersachsen.de |
Erstellt am | |
Sprache | Deutsch |
Rechte | Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung |
Gehört zu URL |
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Technische Anforderungen | Acrobat Reader |
Zuletzt geändert am | 23.11.2023 |