Mastergrad
Akademischer Grad, der aufgrund einer Hochschulprüfung (im Gegensatz zur Staatsprüfung) unter Angabe des Fachgebiets verliehen wird, z. B. Master of Arts (M.A.), Master of Science (M.Sc.) Master of Engineering (M.Eng.). Der Mastergrad wird von Universitäten und gleichgestellten Hochschulen, von Kunst- und Musikhochschulen sowie von Fachhochschulen verliehen.
Quellenangabe der deutschsprachigen Definition | Sekretariat der Kultusministerkonferenz |
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Zuletzt geändert am | 19.08.2010 |