Weiterführende Studiengänge
Studiengänge, die auf einem ersten Hochschulabschluss aufbauen oder ihn ergänzen (Aufbau-, Zusatz- und Ergänzungsstudiengänge). Weiterführende Studiengänge schließen mit einem Zertifikat oder einem weiteren Hochschulgrad (Diplom, Magister, Master) ab, führen jedoch nicht zur Promotion.
Quellenangabe der deutschsprachigen Definition | Sekretariat der Kultusministerkonferenz |
---|---|
Zuletzt geändert am | 20.08.2010 |