Schulamt
Untere Schulaufsichtsbehörde im Rahmen der zwei- oder dreistufigen Schulaufsicht des Kultusministeriums, die entweder für alle Schulen oder bestimmte Schularten auf kommunaler Ebene zuständig ist.
Schlagwörter
Quellenangabe der deutschsprachigen Definition | Sekretariat der Kultusministerkonferenz |
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Zuletzt geändert am | 26.08.2019 |