Rahmenlehrplan
Lehrplan für den berufsbezogenen Unterricht an der Berufsschule im Rahmen einer Berufsausbildung im dualen System. Rahmenlehrpläne werden von der Kultusministerkonferenz beschlossen, nachdem sie mit den Ausbildungsordnungen für die betriebliche Ausbildung abgestimmt wurden, und werden von den Ländern in Landeslehrpläne umgesetzt.
Schlagwörter
Quellenangabe der deutschsprachigen Definition | Sekretariat der Kultusministerkonferenz |
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Zuletzt geändert am | 26.08.2019 |