Prüfungsordnung
Rechtsvorschriften unterschiedlicher Art im Schul- und Hochschulwesen, die Voraussetzungen, Inhalte und Verfahren von Prüfungen regeln. Je nach Art der Prüfung werden sie von den zuständigen Ministerien erlassen oder, im Falle von Hochschulprüfungen, von den Hochschulen erlassen und in der Regel vom Wissenschaftsministerium des Landes genehmigt.
Quellenangabe der deutschsprachigen Definition | Sekretariat der Kultusministerkonferenz |
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Zuletzt geändert am | 19.08.2010 |