Erzieher/Erzieherin
Absolvent einer Fachschule für Sozialpädagogik (vier- bis fünfjährige Ausbildung in einer beruflichen Schule des Sekundarbereichs II und berufliche Praxis), qualifiziert für Tätigkeiten in Einrichtungen des Elementarbereichs und in Bereichen der Jugendhilfe.
Quellenangabe der deutschsprachigen Definition | Sekretariat der Kultusministerkonferenz |
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Zuletzt geändert am | 29.02.2012 |