Drittmittel
Finanzmittel, die einem Wissenschaftler oder einer Forschungseinrichtung außerhalb des regulären Haushalts (Mittel der Hochschule und des Landes) auf Antrag von dritter Seite (z.B. von Stiftungen, von der Wirtschaft) zur Verfügung gestellt werden.
Quellenangabe der deutschsprachigen Definition | Sekretariat der Kultusministerkonferenz |
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Zuletzt geändert am | 19.08.2010 |