Zeugnis der Allgemeinen Hochschulreife
Das Zeugnis der Allgemeinen Hochschulreife verleiht eine Studienberechtigung für alle Hochschulen ohne Beschränkung auf bestimmte Fächer oder Fachgebiete. Es wird in der Regel nach erfolgreich abgelegter Abiturprüfung erworben und bezieht neben den Prüfungsleistungen auch die kontinuierliche Leistungsbeurteilung in der Qualifikationsphase ein.
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Quellenangabe der deutschsprachigen Definition | Sekretariat der Kultusministerkonferenz |
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Zuletzt geändert am | 26.08.2019 |