Staatsprüfung
Prüfung, mit der Studiengänge in bestimmten Fächern (z. B. medizinische Fächer, Lehrämter, Rechtswissenschaften) abgeschlossen werden sowie Prüfung am Ende des Vorbereitungsdienstes für angehende Juristen und Lehrer (sog. Zweite Staatsprüfung). Die Prüfungen werden von Prüfungsausschüssen abgenommen, in denen neben den Professorinnen und Professoren der Hochschulen auch die Vertreter von staatlichen Prüfungsämtern der Länder mitwirken.
Quellenangabe der deutschsprachigen Definition | Sekretariat der Kultusministerkonferenz |
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Zuletzt geändert am | 19.08.2010 |