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Schulgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern (SchulG M-V)

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Das Gesetz umfaßt die Teile: Recht auf schulische Bildung und Auftrag der Schule; Gegenstandsbereiche des Unterrichts, Rahmenpläne und Stundentafeln; Aufbau der Schule; Schulpflicht; Schulverhältnis; Datenschutz; Schulmitwirkung; Schulverwaltung; Schulträgerschaft, Schulentwicklung; Schulfinanzierung; Schulen in freier Trägerschaft; Schluss- und Übergangsvorschriften. Paragraph 35 regelt den "Gemeinsamen Unterricht von Schülerinnen und Schülern mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf". Anmerkungen zur inklusiven Beschulung enthält auch Paragraph 128 "Grundlagen und Höhe der Zuschussberechnung".

Dokument von: Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung Mecklenburg-Vorpommern

Fach, Sachgebiet
Schlagwörter

Mecklenburg-Vorpommern, Inklusion, Schulgesetz, Schulrecht, Gemeinsamer Unterricht,

Bildungsbereich Grundschule; Sekundarstufe I; Sekundarstufe II; Berufsbildung; Sonderschule / Behindertenpädagogik
Ressourcenkategorie Gesetz/Verordnung/Konvention/Vertrag
Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern
Erstellt am
Sprache Deutsch
Rechte Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung
Zugang ohne Anmeldung frei zugänglich
Kostenpflichtig nein
Gehört zu URL https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/bm/Ministerium/Rechtsvorschriften/Rechtsvorschriften-Schule/‌
Adresse der Bezugsquelle Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern, Schwerin
Zuletzt geändert am 07.10.2020

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