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Hamburgisches Schulgesetz (HmbSG)

h t t p s : / / w w w . h a m b u r g . d e / b s b / s c h u l g e s e t z / 6 4 4 1 2 / s t a r t . h t m lExterner Link

Das Hamburgische Schulgesetz enthält die Teile: Recht auf schulische Bildung und Auftrag der Schule; Gestaltung von Unterricht und Erziehung; Aufbau des Schulwesens; Schulverhältnis; Schulverfassung; Schulverwaltung; Gemeinsame Bestimmungen; Übergangs- und Schlußvorschriften. Paragraph 12 regelt die Integration von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf und Betreuung kranker Schülerinnen und Schüler.

Dokument von: Behörde für Schule und Berufsbildung Hamburg

Fach, Sachgebiet
Schlagwörter

Inklusion, HAMBURG, BILDUNGSGESETZGEBUNG, SCHULGESETZ, SCHULWESEN, Gemeinsamer Unterricht,

Bildungsbereich Grundschule; Sekundarstufe I; Sekundarstufe II; Sonderschule / Behindertenpädagogik
Ressourcenkategorie Gesetz/Verordnung/Konvention/Vertrag
Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit Behörde für Schule und Berufsbildung Hamburg
Erstellt am
Sprache Deutsch
Rechte Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung
Zugang ohne Anmeldung frei zugänglich
Kostenpflichtig nein
Gehört zu URL https://www.hamburg.de/bsb/schulrecht/‌
Zuletzt geändert am 11.03.2014

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