Sprachförderkonzepte und Sprachstanderhebungen in Berlin - Dossier des Deutschen Bildungsservers
Alle Berliner Kinder, die im Schuljahr 2005/06 schulpflichtig werden, werden auf ihre Sprachentwicklung hin überprüft (Schulgesetz § 55 Abs. 2). Das betrifft auch alle Kinder, die an einer vorschulischen Erziehung in der Kindertagesstätte oder in der Vorklasse teilnehmen. Die Seite verweist auf Regelungen, Maßnahmen und Projekte zur Sprachförderung in Berlin.
Fach, Sachgebiet
Schlagwörter
BERLIN, SPRACHFOERDERUNG, VORKLASSE, SPRACHTEST, SPRACHENTWICKLUNG, INTERKULTURELLE ERZIEHUNG,
Bildungsbereich | Kindertageseinrichtungen / Tagespflege; Vorschule |
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Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | elloumi-link@dipf.de |
Erstellt am | |
Sprache | Deutsch |
Gehört zu URL |
https://www.bildungsserver.de |
Zuletzt geändert am | 20.04.2005 |