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Einschulung in Schleswig-Holstein

h t t p s : / / w w w . s c h l e s w i g - h o l s t e i n . d e / D E / f a c h i n h a l t e / S / s c h u l s y s t e m / e i n s c h u l u n g . h t m lExterner Link

Schulpflichtig sind alle Kinder, die bis zum 30. Juni des laufenden Kalenderjahres sechs Jahre alt werden. Bei zu früh geborenen Kindern kann der ursprünglich errechnete spätere Geburtstermin herangezogen werden. Wird das Kind nach dem 30. Juni sechs Jahre alt, können die Eltern gegebenenfalls bei der Schule einen Antrag auf vorzeitige Einschulung stellen. (Stand: September 2018)

Die Seite gibt Antworten auf folgende Fragen: Wann ist mein Kind schulpflichtig? Welche Rolle spielt die Kindertageseinrichtung? Wie melde ich mein Kind zur Schule an? Was ist die Sprachintensivförderung "Sprint"?

Fach, Sachgebiet
Schlagwörter

Schleswig-Holstein, Einschulungsalter, Schulanfang, Schulanmeldung, Schuleingangsuntersuchung, Schulpflicht, Sprachförderung, Stichtag,

Bildungsbereich Kindertageseinrichtungen / Tagespflege; Vorschule; Grundschule
Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit landesportal@stk.landsh.de
Erstellt am
Sprache Deutsch
Rechte Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung
Gehört zu URL https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesportal/‌landesportal_node.html
Zuletzt geändert am 20.09.2018

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