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Sind Beamte oder Angestellte im oeffentlichen Dienst fuer den Staat kostenguenstiger?

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Stellt man den Personalaufwand fuer Angestellte im oeffentlichen Dienst und Beamte gegenueber, so wird - zumindest unter den hier getroffenen Annahmen - nicht das Vorurteil bestaetigt, der Einsatz von Beamten stelle fuer die Haushalte der Gebietskoerperschaften die kostenunguenstigere Variante dar. Jedenfalls gilt diese Aussage dann, wenn die jeweiligen Aufwendungen, die in der aktiven Zeit wie auch im Ruhestand (einschl. Hinterbliebenenversorgung) anfallen, auf den Beginn der Beschaeftigungszeit abgezinst werden. Sie gilt selbst dann, wenn die abgezinsten Steuerrueckfluesse ueber die gesamte Lebenszeit beruecksichtigt werden. Im hoeheren Dienst errechnen sich - gleicher Karriereverlauf unterstellt - Unterschiede von etwa 10 vH. Anders sieht die Rechnung aus, wenn man die jaehrlich anfallenden Betraege nicht abzinst - nur dann fallen die Ausgaben fuer die Beamten staerker ins Gewicht.

Fach, Sachgebiet
Schlagwörter

Öffentlicher Dienst, Kosten, Beamte, Angestellte,

Bildungsbereich Sekundarstufe I; Sekundarstufe II; Erwachsenenbildung
Ressourcenkategorie Artikel/Aufsatz/Bericht/Thesenpapier
Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit Dieter Vesper
Erstellt am 01.07.1996
Sprache Deutsch
Bezugs- und Nutzungsbedingungen keine
Gehört zu URL https://www.diw.de/‌
Adresse der Bezugsquelle DIW Berlin, Königin-Luise-Straße 5, D - 14195 Berlin
Technische Anforderungen keine
Zuletzt geändert am 20.11.2008

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