Ausführungsvorschriften über Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege (Berlin)
Die Verwaltungsvorschriften regeln die Vermittlung, Unterbringung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen sowie die Leistungen für den Unterhalt, einschließlich der Kosten der Erziehung des Kindes oder Jugendlichen bei Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege auf Grund von § 33 SGB VIII (Vollzeitpflege) im Land Berlin.
Fach, Sachgebiet
Schlagwörter
Berlin, Pflegeeltern, Behindertes Kind, Sonderpädagogische Pflegestelle,
Bildungsbereich | Sonderschule / Behindertenpädagogik |
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Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport, Berlin |
Erstellt am | |
Sprache | Deutsch |
Rechte | Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung |
Gehört zu URL |
https://www.berlin.de/sen/jugend/ |
Zuletzt geändert am | 29.07.2017 |