Informationsportal des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
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Unabhängig von der Aussetzung der Wehrpflicht bleibt das Recht, den Kriegsdienst mit der Waffe aus Gewissensgründen gemäß Artikel 4 Absatz 3 des Grundgesetzes zu verweigern, bestehen. Über die Berechtigung, den Kriegsdienst mit der Waffe zu verweigern, entscheidet das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (Bundesamt) auf Antrag. Der Ende 2011 ausgelaufene Zivildienst wurde vom Bundesfreiwilligendienst abgelöst, für den das Amt die gesetzliche Zuständigkeit hat. Ziel der Einführung des neuen Angebots, das sich an alle Generationen richtet, wie auch des Ausbaus der bestehenden Jugendfreiwilligendienste ist es, zukünftig möglichst vielen Menschen einen Einsatz für die Allgemeinheit und die positive Erfahrung von bürgerschaftlichen Engagement zu ermöglichen.
Fach, Sachgebiet
Schlagwörter
Antrag, Beratung, Formular, Freiwilligendienst, Freiwilliges ökologisches Jahr, Freiwilliges soziales Jahr, Kriegsdienstverweigerung, Zivildienst, FSJ, FÖJ, Freiwilliges Soziales Jahr, Freiwilliges Ökologisches Jahr,
Bildungsbereich | Sekundarstufe II; Berufsbildung |
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Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben; service@bafza.bund.de |
Erstellt am | |
Sprache | Deutsch |
Rechte | Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung |
Zugang | ohne Anmeldung frei zugänglich |
Kostenpflichtig | nein |
Gehört zu URL |
http://www.zivildienst.de |
Zuletzt geändert am | 27.02.2024 |