Die andere Tagesbetreuung - Hilfe zur Erziehung in Tagespflege
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Eltern, deren Kinder behindert oder krank, nicht altersgemäß entwickelt oder in ihrem Verhalten schwierig sind, und Eltern, die aufgrund ihrer Lebenssituation mit der Erziehung ihrer Kinder überfordert sind, haben Anspruch auf Hilfe zur Erziehung durch die Jugendhilfe (§ 27 SGB VIII). Hilfe zur Erziehung soll Familien in Zeiten, in denen sie diese Hilfe benötigen, solange unterstützen, bis sich die Lebenssituation des Kindes wieder stabilisiert hat oder bis die Lebensperspektive für das Kind geklärt ist.
Fach, Sachgebiet
- Behindertenpädagogik Soziologische Aspekte der Behindertenpädagogik Familienentlastende Dienste, sozialpädagogische Hilfen für Behinderte
Schlagwörter
Tagesbetreuung, Eltern, Familienhilfe, Erziehungshilfe, Behindertes Kind,
Bildungsbereich | Kindertageseinrichtungen / Tagespflege; Sonderschule / Behindertenpädagogik |
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Ressourcenkategorie | Artikel/Aufsatz/Bericht/Thesenpapier |
Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | Gerszonowicz, Eveline |
Erstellt am | |
Sprache | Deutsch |
Rechte | Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung |
Gehört zu URL |
https://www.sgbviii.de/de/startseite |
Entnommen aus | Aus: Frühe Kindheit; 5.2002, H. 2, S. 25-27 |
Zuletzt geändert am | 10.02.2017 |