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Die andere Tagesbetreuung - Hilfe zur Erziehung in Tagespflege

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Eltern, deren Kinder behindert oder krank, nicht altersgemäß entwickelt oder in ihrem Verhalten schwierig sind, und Eltern, die aufgrund ihrer Lebenssituation mit der Erziehung ihrer Kinder überfordert sind, haben Anspruch auf Hilfe zur Erziehung durch die Jugendhilfe (§ 27 SGB VIII). Hilfe zur Erziehung soll Familien in Zeiten, in denen sie diese Hilfe benötigen, solange unterstützen, bis sich die Lebenssituation des Kindes wieder stabilisiert hat oder bis die Lebensperspektive für das Kind geklärt ist.

Fach, Sachgebiet
Schlagwörter

Tagesbetreuung, Eltern, Familienhilfe, Erziehungshilfe, Behindertes Kind,

Bildungsbereich Kindertageseinrichtungen / Tagespflege; Sonderschule / Behindertenpädagogik
Ressourcenkategorie Artikel/Aufsatz/Bericht/Thesenpapier
Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit Gerszonowicz, Eveline
Erstellt am
Sprache Deutsch
Rechte Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung
Gehört zu URL https://www.sgbviii.de/de/‌startseite
Entnommen aus Aus: Frühe Kindheit; 5.2002, H. 2, S. 25-27
Zuletzt geändert am 10.02.2017

Thematischer Kontext

  1. Eltern und das Thema Behinderung

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