Vereinbarung zur Aufnahme von jüdischen Kontingentflüchtlingen und deutschen Staatsangehörigen aus den Vertreibungsgebieten in Sonderlehrgänge für Berechtigte nach dem Bundesvertriebenengesetz (BVFG)
Der Beschluss der Kultusministerkonferenz Eingliederung von Berechtigten nach dem Bundesvertriebenengesetz (BVFG) in Schule und Berufsausbildung vom 03.12.1971 i.d.F. vom 12.09.1997 sieht unter Ziffer 5.3.4.1 für Berechtigte nach dem BVFG Sonderlehrgänge zum Erwerb eines Hochschulzugangs vor. In diese Sonderlehrgänge können auch jüdische Kontingentflüchtlinge und deutsche Staatsangehörige aus den Vertreibungsgebieten, die sich auf Dauer in Deutschland niedergelassen haben und formal nicht unter das BVFG fallen, aufgenommen werden, sofern sie die in Ziffer 5.3.4.1 genannten Zeugnisanforderungen erfüllen. Ihnen können auch die Möglichkeiten gemäß Ziffer 5.3.2 und 5.3.3 eröffnet werden, falls sie die dort genannten Zeugnisanforderungen erfüllen. Dem einzelnen Land bleibt es vorbehalten, den Kreis der Berechtigten einzuschränken.
Dokument von: Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK)
Fach, Sachgebiet
Schlagwörter
Deutschland, Berufsausbildung, Beschluss, Deutsch, Schule, KMK (Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland),
Bildungsbereich | Sekundarstufe II |
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Ressourcenkategorie | Artikel/Aufsatz/Bericht/Thesenpapier |
Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | dokumentation@kmk.org |
Erstellt am | |
Sprache | Deutsch |
Rechte | Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung |
Gehört zu URL |
https://www.kmk.org/ |
Zuletzt geändert am | 04.02.2016 |