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Richtlinien zur Durchführung des Persönlichen Assistenzprogramms für körperbehinderte Schülerinnen und Schüler in den allgemeinen Schulen der Stadtgemeinde Bremen

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Das Assistenzprogramm ist an Schülerinnen und Schüler gerichtet, die den Anforderungen der allgemeinen Schule unter deren Regelbedingungen nachkommen können, die jedoch aufgrund ihrer Körperbehinderung einer Hilfestellung bedürfen. Die Richtlinie regelt die Bedingungen dieses Assistenzprogramms.

Dokument von: Senatorin für Kinder und Bildung Bremen

Fach, Sachgebiet
Schlagwörter

Bremen, Allgemein bildende Schule, Assistenz, Betreuung, Förderung, Körperbehinderter, Körperbehinderung, Richtlinien, Schulbesuch, Schulrecht, Allgemeinbildende Schule,

Bildungsbereich Grundschule; Sekundarstufe I; Sekundarstufe II; Berufsbildung; Sonderschule / Behindertenpädagogik
Ressourcenkategorie Gesetz/Verordnung/Konvention/Vertrag
Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit Senator für Kinder und Bildung Bremen
Erstellt am
Sprache Deutsch
Rechte Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung
Gehört zu URL https://www.bildung.bremen.de/sixcms/‌detail.php?template=20_search_d&search%5Bsend%5D=true&lang=de&search%5Bvt%5D=pers%F6nlichen+assistenzprogramms
Zuletzt geändert am 07.04.2020

Thematischer Kontext

  1. Sonderschulwesen in Bremen

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