Verwaltungsvorschriften über die Durchführung von Unterricht für kranke Schülerinnen und Schüler (VV-Kranke Schüler - VVkraSchül) (Brandenburg)
Regelungen zum Haus- und Krankenhausunterricht für kranke und behinderte Kinder.
Fach, Sachgebiet
Schlagwörter
Brandenburg, Schulrecht, Verwaltungsvorschrift, Förderung, Krankes Kind, Unterricht, Hausunterricht, Krankenhausunterricht,
Bildungsbereich | Grundschule; Sekundarstufe I; Sekundarstufe II; Sonderschule / Behindertenpädagogik |
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Ressourcenkategorie | Gesetz/Verordnung/Konvention/Vertrag |
Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | Landesrecht Brandenburg |
Erstellt am | |
Sprache | Deutsch |
Rechte | Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung |
Zugang | ohne Anmeldung frei zugänglich |
Kostenpflichtig | nein |
Gehört zu URL |
https://www.landesrecht.brandenburg.de/ |
Zuletzt geändert am | 30.05.2017 |