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Verordnung über die sonderpädagogische Förderung, den Hausunterricht und die Schule für Kranke (Ausbildungsordnung gemäß § 52 SchulG - AO-SF), NRW

h t t p s : / / b a s s . s c h u l - w e l t . d e / 6 2 2 5 . h t mExterner Link

Die Verordnung enthält Regelungen für Kinder, die wegen einer Behinderung in der Grundschule oder einer weiterführenden allgemeinen Schule nicht hinreichend gefördert werden können. Darüber hinaus wird das Verfahren zur Entscheidung über Förderbedarf und Förderort geregelt.

Dokument von: Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen

Fach, Sachgebiet
Schlagwörter

Nordrhein-Westfalen, Förderung, Hausunterricht, Schulrecht, Sonderpädagogische Förderung, Sonderschule, Verordnung, Schule für Kranke,

Bildungsbereich Sonderschule / Behindertenpädagogik
Ressourcenkategorie Gesetz/Verordnung/Konvention/Vertrag
Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Erstellt am
Sprache Deutsch
Rechte Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung
Zugang ohne Anmeldung frei zugänglich
Kostenpflichtig nein
Gehört zu URL https://www.schulministerium.nrw/‌
Zuletzt geändert am 03.12.2021

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