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Schulordnung für die öffentlichen Sonderschulen vom 29. Mai 2000 des Landes Rheinland-Pfalz

h t t p s : / / l a n d e s r e c h t . r l p . d e / b s r p / d o c u m e n t / j l r - S o S c h u l O R P r a h m e nExterner Link

Sonderpädagogische Förderung umfasst die Prävention, integrierte Fördermaßnahmen in anderen Schularten und die Förderung in Sonderschulen. Sonderpädagogische Förderung hat die Aufgabe, die Schülerinnen und Schüler unter Berücksichtigung ihrer individuellen Möglichkeiten zum selbständigen und gemeinsamen Leben, Lernen und Handeln zu befähigen. Sie bietet den Schülerinnen und Schülern Hilfe und Orientierung bei der Übernahme von Werten, Einstellungen und Haltungen (§ 1 SchulG). Zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.7.2003, GVBl. 2003, S. 155

Fach, Sachgebiet
Schlagwörter

Rheinland-Pfalz, Richtlinien, Schulordnung, Sonderpädagogische Förderung, Sonderschule,

Bildungsbereich Sonderschule / Behindertenpädagogik
Ressourcenkategorie Gesetz/Verordnung/Konvention/Vertrag
Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit Ministerium der Justiz des Landes Rheinland-Pfalz
Erstellt am 01.01.2006
Sprache Deutsch
Rechte Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung
Gehört zu URL https://eltern.bildung-rp.de/‌rechtsgrundlagen.html
Zuletzt geändert am 26.01.2022

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