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Empfehlungen zum Förderschwerpunkt geistige Entwicklung

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Sonderpädagogische Förderung von Schülerinnen und Schülern mit geistiger Behinderung beinhaltet eine alle Entwicklungsbereiche umfassende Erziehung und Unterrichtung unter besonderer Berücksichtigung der praktischen Bewältigung ihres Lebens. Für eine aktive Lebensbewältigung in sozialer Integration und für ein Leben in größtmöglicher Selbständigkeit und Selbstbestimmung sind Förderung und spezielle Lern- und Eingliederungsangebote erforderlich.(Beschluß der Kultusministerkonferenz vom 26.06.1998)

Dokument von: Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK)

Fach, Sachgebiet
Schlagwörter

Deutschland, Geistige Behinderung, Richtlinien, Sonderpädagogische Förderung, Behindertes Kind, behinderter Jugendlicher,

Bildungsbereich Sonderschule / Behindertenpädagogik
Ressourcenkategorie Gesetz/Verordnung/Konvention/Vertrag
Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit Kultusministerkonferenz
Erstellt am
Sprache Deutsch
Rechte Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung
Gehört zu URL https://www.kmk.org/‌
Entnommen aus Beschluß der Kultusministerkonferenz vom 26.06.1998
Technische Anforderungen Die PDF-Datei kann nur mit einem Acrobat-Reader gelesen werden.
Zuletzt geändert am 03.02.2016

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