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Empfehlungen zum Förderschwerpunkt Sprache

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Sonderpädagogische Förderung soll das Recht der Kinder und Jugendlichen mit Förderbedarf im Bereich der Sprache auf eine ihren persönlichen Möglichkeiten entsprechende schulische Bildung und Erziehung verwirklichen. Es soll erreicht werden, daß die Kinder und Jugendlichen über einen dialoggerichteten Gebrauch Sprache aufbauen und ausgestalten, diese in Bewährungssituationen anwenden, sich als kommunikationsfähig erleben und lernen, mit sprachlichen Beeinträchtigungen und deren Auswirkungen umzugehen. (Beschluß der Kultusministerkonferenz vom 26.06.1998)

Dokument von: Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK)

Fach, Sachgebiet
Schlagwörter

Sprachbehinderung, Richtlinien, Sonderpädagogische Förderung, Behindertes Kind, Behinderter Jugendlicher,

Bildungsbereich Sonderschule / Behindertenpädagogik
Ressourcenkategorie Gesetz/Verordnung/Konvention/Vertrag
Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit Kultusministerkonferenz
Erstellt am
Sprache Deutsch
Rechte Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung
Gehört zu URL https://www.kmk.org/‌
Entnommen aus Beschluß der Kultusministerkonferenz vom 26.06.1998
Technische Anforderungen Die PDF-Datei kann nur mit einem Acrobat-Reader gelesen werden.
Zuletzt geändert am 03.02.2016

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