Empfehlungen zum Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung
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Sonderpädagogische Förderung soll das Recht der Kinder und Jugendlichen mit Förderbedarf im Bereich der emotionalen und sozialen Entwicklung auf eine ihren individuellen Möglichkeiten entsprechende schulische Bildung verwirklichen helfen. Emotionales Erleben und soziales Handeln beziehen die emotionale und soziale Entwicklung, die Selbststeuerung sowie das Umgehen-Können mit Störungen des Erlebens und Verhaltens ein. (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 10.03.2000)
Dokument von: Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK)
Fach, Sachgebiet
- Behindertenpädagogik Spezifische Behinderungen Verhaltensstörung, Erziehungsschwierigkeit, psychische Störung
- Behindertenpädagogik Behindertenwesen Behindertenpolitik, Interessenvertretung
Schlagwörter
Verhaltensauffälligkeit, Richtlinien, Behindertes Kind, Behinderter Jugendlicher,
Bildungsbereich | kein spezifischer |
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Ressourcenkategorie | Gesetz/Verordnung/Konvention/Vertrag |
Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | Kultusministerkonferenz |
Erstellt am | |
Sprache | Deutsch |
Rechte | Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung |
Gehört zu URL |
https://www.kmk.org/ |
Entnommen aus | Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 10.03.2000 |
Technische Anforderungen | Die PDF-Datei kann nur mit einem Acrobat-Reader gelesen werden. |
Zuletzt geändert am | 03.02.2016 |