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Empfehlungen zum Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung

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Sonderpädagogische Förderung soll das Recht der Kinder und Jugendlichen mit Förderbedarf im Bereich der emotionalen und sozialen Entwicklung auf eine ihren individuellen Möglichkeiten entsprechende schulische Bildung verwirklichen helfen. Emotionales Erleben und soziales Handeln beziehen die emotionale und soziale Entwicklung, die Selbststeuerung sowie das Umgehen-Können mit Störungen des Erlebens und Verhaltens ein. (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 10.03.2000)

Dokument von: Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK)

Fach, Sachgebiet
Schlagwörter

Verhaltensauffälligkeit, Richtlinien, Behindertes Kind, Behinderter Jugendlicher,

Bildungsbereich kein spezifischer
Ressourcenkategorie Gesetz/Verordnung/Konvention/Vertrag
Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit Kultusministerkonferenz
Erstellt am
Sprache Deutsch
Rechte Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung
Gehört zu URL https://www.kmk.org/‌
Entnommen aus Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 10.03.2000
Technische Anforderungen Die PDF-Datei kann nur mit einem Acrobat-Reader gelesen werden.
Zuletzt geändert am 03.02.2016

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