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Förderung der Kommunikation bei "nichtsprechenden" Menschen, die blind und mehrfachbehindert sind

h t t p s : / / d o c p l a y e r . o r g / 1 4 8 6 9 9 5 2 - F o e r d e r u n g - d e r - k o m m u n i k a t i o n - b e i - n i c h t s p r e c h e n d e n - m e n s c h e n - d i e - b l i n d - u n d - m e h r f a c h b e h i n d e r t - s i n d . h t m lExterner Link

Einem nicht unerheblichen Teil der Schüler an Schulen für Blinde, Sehbehinderte und Mehrfachbehinderte steht die Lautsprache nicht oder kaum zur Verfügung. Die veränderte Klientel der Schule für Blinde und Sehbehinderte macht auch ein Umdenken bei den Pädagogen nötig. Das Nicht-Sprechen-Können gilt oft als Indiz für eine geistige Behinderung oder völlige Sprachlosigkeit. Eine solche Ansicht wird den ´nichtsprechenden` Menschen aber nicht gerecht, denn ´nicht sprechen können bedeutet weder, über Sprache nicht verfügen können noch, nicht denken können` (Gangkofer 1992, S. 243). Um das Bedürfnis dieser Personen nach Kommunikation zu erkennen, müssen wir mit ihnen in Kontakt treten. Da ihnen die Lautsprache als expressives Medium nicht zur Verfügung steht, sind individuelle Kommunikationsformen zu erarbeiten. Auch u.d.L.: http://www.foepaed.net/index.php/volltexte2/89-unterstuetzte-kommunikation/52-foerderung-der-kommunikation-bei-nichtsprechenden-menschen-die-blind-und-mehrfachbehindert-sind

Fach, Sachgebiet
Schlagwörter

Blindheit, Mehrfachbehinderung, Sehbehinderung, Sonderpädagogische Förderung, Sprachbehinderung, Unterstützte Kommunikation, Sprachtherapie,

Bildungsbereich kein spezifischer
Ressourcenkategorie Monographie/Buch/Dissertation
Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit Herzog, Uta, geb. Schmitz; uta.herzog@foepaed.net
Erstellt am
Sprache Deutsch
Rechte Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung
Entnommen aus Wissenschaftliche Hausarbeit im Rahmen der ersten Staatsprüfung für das Lehramt an Sonderschulen, 2001
Zuletzt geändert am 29.03.2018

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